Ein Hygieneplan legt Richtlinien zur hygienischen Arbeitsweise und zur Verwendung der Desinfektionsmittel für verschiedene Einsatzfelder auf einer Station oder in einer Einrichtung fest. Er berücksichtigt auch den regelmäßigen Austausch der Desinfektionsmittel als Allergieprophylaxe.

Die Beschäftigten sind mindestens einmal jährlich hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen zu belehren.

Teilbereiche

Folgende Regelungen sollen enthalten sein:

  • Abfallerfassung und -entsorgung
  • Lebensmittelhygiene
  • Küchenhygiene
  • Schädlingsüberwachung und -bekämpfung
  • Hygienestandards in der Pflege (Organisationsstandard)
  • Hygienestandards bei medizinischen Maßnahmen (Behandlungspflege oder Assistenz)

Siehe auch

Ein besonderer Plan kann sein:




 

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