Eine Rehabilitation (Reha) umfaßt Maßnahmen und Leistungen, die darauf gerichtet sind , körperlich, geistig oder seelisch Behinderte möglichst auf Dauer in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern.

Im Alter verfolgt die Reha andere Ziele:

  • die individuell größtmögliche Selbständigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

§ 5 SGB XI: Vorrang von Prävention und Rehabilitation Verhinderung des Eintritts der Pflegebedürftigkeit


Träger der Maßnahmen

Träger der Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der Reha sind:

Allgemeine soziale Eingliederungsmaßnahmen

allgemeine soziale Eingliederungsmaßnahmen sind:

  • heilpädagogische Maßnahmen im Sonderkindergarten zur Förderung der Entwicklung geistiger, psychischer und körperlicher Fähigkeiten
  • Fördermaßnahmen im Rahmen des Sonderschulbesuchs
  • Hilfen zu Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Maßnahmen nicht möglich sind
  • Hilfen zur Ermöglichung und Erleichterung der Verständigung mit der Umwelt
  • Kreative Beschäftigungstherapie zur Förderung der geistigen und körperlichen Mobilität sowie des seelischen Gleichgewichts
  • Hilfen zur Verbesserung der Wohnsituation


Beruflich

  • Berufsfindungsmaßnahmen
  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (Berufstrainingszentrum = BTZ)
  • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Umschulung
  • Sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Behindertenwerkstatt


Medizinisch

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Sachliche Hilfsmittel ( Rollator, ATS, Rollstuhl, Unterarmgehstützen )
  • Krankengymnastik
  • Physiotherapie
  • Bewegungs-, Arbeits- und Beschäftigungstherapie
  • Sprachtherapie
  • Prothesen, orthopädische Hilfsmittel
  • Krankenhauspflege
  • Behandlung in einer Rehabilitations- oder Spezialeinrichtung, wie Anschlußheilbehandlung / AHB, Suchtentwöhnung, Allgemeine Heilverfahren.


Sonstiges

  • Massnahmen zur Rehabilitation können ambulant, teilstationär sowie auch stationär durchgeführt werden.
  • Der Begriff Kur / Kurklinik ist veraltet und es wird heute von Allgemeine Heilfverfahren in einer Reha-Klinik gesprochen.


Ergänzende Leistungen

  • Übergangs- und Verletztengeld
  • Krankengeld
  • Behindertensport
  • Haushaltshilfe


Beitrag des Pflegepersonals zur Rehabilitation

  • aktivierende Pflege ( wo Pflege die Selbständigkeit und das Selbstwertgefühl des Patienten erhält, fördert oder wiederherstellt )
  • Motivierung und
  • Mobilisierung der geistigen, psychischen und körperlichen Ressourcen
  • dadurch Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Alltagskompetenzen


Rehakliniken

  • Pflege hat großen Anteil
  • Förderung der Patienten erfolgt gezielt und intensiv
  • Oft nur Teilerfolge
  • Um Erfolge beizubehalten oft Dauerreha nötig
  • spezielle, auf das Krankheitsbild zugeschnittene Therapieverfahren
  • Selbsthilfegruppen
  • Bezuschussung oder komplette Finanzierung durch Krankenkassen

Siehe auch

 

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Literatur

Weblinks


Dagegen im Unterschied Begriffe um Kur und Sanatorium:

    • Sanatorium (Wikipedia: Sanatorium, auf deutsch: Heilanstalt oder Kurklinik oder Kurbad.)