Aufklärung

Aus Familienwortschatz
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Im medizinisch-pflegerischen Sprachgebrauch ist der Begriff Aufklärung mit mehreren Bedeutungen belegt. Diese sind:

  • Aufklärungsgespräch: Information des Patienten oder dessen Betreuers/Bevollmächtigten durch den Arzt über einen bestimmten Eingriff, mit Erläuterung der Prozedur und der Erwähnung aller möglichen Risiken und Folgen; diese Form der Aufklärung ist rechtliche Pflicht (Beispiel: praeoperatives Aufklärungsgespräch). Findet vor einem Eingriff keine regelrechte Aufklärung statt, kann dieser Eingriff als Körperverletzung gewertet werden, selbst wenn der Patient vorher in den Eingriff eingewilligt hat. Nur eine Notfallsituation ("mutmaßlicher Wille") entbindet von der Aufklärungspflicht.
  • Wahrheit am Krankenbett: Information des Patienten über seine Erkrankung, Untersuchungsergebnisse, mögliche Therapieverfahren und Prognose durch den Arzt (Beispiel: Mitteilung über eine unheilbare Tumorerkrankung).
  • Informationen, die die Sexualität betreffen
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