Fachweiterbildung für den Operationsdienst

Aus Familienwortschatz
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Die Weiterbildung Fachkrankenschwester/- pfleger für den Operationsdienst hat eine lange Geschichte. Heute nennt die Weiterbildung sich: Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für den Operationsdienst.

1959 fanden erstmals Fortbildungsveranstaltungen vom Agnes-Karll-Verband (vorläufer des DBfK), einem Berufsverband für Krankenpflege für den Bereich Operationsdienst statt. Daraus entwickelte sich ein Weiterbildungsprogramm mit dem Ziel, die wichtige Verbindung von Theorie und Praxis zu verwirklichen. Mit der Errichtung des Bildungszentrums des DBfK in Essen wurde das Weiterbildungsangebot für Krankenpflegekräfte im OP (für NRW) ausgebaut und ein Verbundsystem mit umliegenden Krankenhäusern gegründet. In einer Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern aller Krankenpflegeverbände und der deutschen Krankenhausgesellschaft zusammensetzte wurde eine einheitlichen Ordnung für die Weiterbildung in Operationsdienst geschaffen und am 25. Mai 1971 die Weiterbildungsordnung für den Operationsdienst zur Anwendung empfohlen.

Durch Weiterentwicklungen und nach gemeinsamen Beratungen mit Vertretern des Fachgebietes Chirurgie, der Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände des deutschen Berufsverbandes für Krankenpflege und der deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege hat die deutsche Krankenhausgesellschaft am 27. November 1979 die Empfehlung „Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern; Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern für den Operationsdienst“ verabschiedet.

Die DKG sprach den Krankenhäusern die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für den Operationsdienst zu, wenn die geforderten Rahmenbedingungen erfüllt wurden. Desweiteren erteilte die DKG nach Abschluß des Lehrganges die Anerkennung der Fachweiterbildung für die Teilnehmer. Die Leitung dieser Weiterbildung oblag einem Arzt, der auch bei den Prüfungen den Prüfungsvorsitz führte. Für die Übergangszeit von einem Jahr konnten Krankenpflegekräfte die Anerkennung der Fachweiterbildung erlangen, die nachweisen konnten, dass sie mindestens 5 Jahre lang im Operationsdienst mit den Aufgaben der Krankenschwester im Operationsdienst betraut waren und sich darin bewährt hatten. Nach vielen Entwürfen und Konzepten wurde am 28. April 1995 die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung zur Fachkrankenschwester, Fachkrankenpfleger für den Operationsdienst verabschiedet. (WeiV - OP) Damit war zu dem Zeitpunkt NRW neben Niedersachsen das zweite Bundesland, in dem es eine gesetzliche geregelte Fachweiterweiterbildung für den Operationsdienst gab. Zeitgleich trat diese Regelung auch für die Anästhesie- und Intensivpflege, die Hygiene und die Psychiatrie in Kraft.

Als ein wichtiges Merkmal war jetzt eine Pflegekraft mit pädagogischer Qualifikation als Leitung der Weiterbildung eingesetzt und ein Beamter des Gesundheitsamtes als Vertreter der Bezirksregierung als Prüfungsvorsitzender benannt.

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