Gebührenfrei
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Gebührenfrei wird auf einem Rezept angekreuzt:
- Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Arznei- und Verbandmittel die bei Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden.
- Verordnungen im Zusammenhang mit der Entbindung.
- Verodnungen, die der Unfallversicherungsträger bezahlt.
- Beim Nachweis einer Befreiung von der Zuzahlungspflicht der GKV.