Kommunikation Sozialstation—Arztpraxis
Die Kommunikation zwischen Sozialstation und Arztpraxis ist ein wesentlicher Teil der Leistungserbringung durch Sozialstationen oder ambulante Pflegedienste. Gelingt sie sie ohne Störungen, erleichtert sie die Kooperation zwischen Hausarzt und professionell Pflegenden. Wird sie durch Hindernisse auf der einen oder anderen Seite gestört oder erschwert, kann das der Versorgung der kranken oder behinderten Person schaden.
Verschiedene Hindernisse bei den Beteiligten:
Einführung
Abrechnung der Pflegeleistungen
Ambulante Pflegedienste werden sehr oft von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z.B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung:
- die häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (z.B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie und alle anderen Medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V),
- von den Sozialämtern nur, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht, nach § 48 SGB XII.
- die individuell nötige und nicht selbst leistbare Grundpflege ((als Pflegesachleistung) z.B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse sofern eine Pflegestufe (1 bis 3) festgestellt wurde. Sofern für bestimmte erforderliche ATL kein Anspruch auf eine Leistung der Pflegeversicherung besteht, übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten. Sie wird sich in der Regel auf eine ärztliche Verordnung als Nachweis des Pflegebedarfs beziehen.
Typische Probleme, Missverständnisse
Vereinbarung mit der Arztpraxis
Interne Regelung einer Sozialstation
Sicherstellung der Kommunikation
Zur Sicherstellung der Kommunikation und dem rechtzeitigen Erkennen von möglicherweise neu entstandener Probleme …