Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Aus Familienwortschatz
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Teilkopie aus Wikipedia:

"Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine vom deutschen Gesetzgeber mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführte Einrichtung zur ambulanten medizinischen Versorgung. Ähnlich wie in den Polikliniken der DDR können dort beliebig viele zugelassene Ärzte im Angestelltenverhältnis arbeiten, was in den herkömmlichen Arztpraxen nur sehr eingeschränkt erlaubt ist.(...) MVZs müssen fachübergreifend sein, d.h. Fachärzte unterschiedlicher Richtungen oder psychologische Psychotherapeuten beschäftigen, und müssen unter ärztlicher Leitung stehen. (...) Die Rechtsgrundlage bildet § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Gesellschafter eines MVZ können nur zugelassene Leistungserbringer nach dem SGB V sein, also auch Krankenhäuser, Heilmittelerbringer oder andere." [1]

Ein MVZ beschäftigt auch Gesundheits- und Krankenpfleger. Innerhalb der ärztlichen Assistenz kommt es hier zunehmend zu einer Arbeitsteilung zwischen Medizinern und Pflegekräften, im Sinne einer ganzheitlichen Patientenversorgung. Die rechtliche Grundlage ist die Delegation. Auch die Pflegeverbände wollen die Delegation und verweisen auf gute Erfahrungen, innehalb dieser Verfahrensweise.

Siehe auch