Arzneimittelverodnung

Aus Familienwortschatz
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Welches Formular?

Um Arzneittel zu verordnen wird das Arzneiverordnungsblatt, auch Muster 16 genannt, verwendet. [1]


Grundsätze zur Arzneiverodnung

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- Die Weitergabe an eine andere Vertragsarztpraxis ist nicht gestattet, da auf dem Muster 16 die jeweilige Arztnummer bereits vorhanden ist.

- Es dürfen bis zu drei Arznei- bzw. Verbandmittel verordnet werden.

- Bei zeitgleicher Verordnung von Hilfsmitteln und Arzneimitteln sind getrennte Verordnungsblätter zu verwenden.

- Leerräume müssen entwertet werden

- Auf die Gebührenpflichtigkeit muss unbedingt geachtet werden.

- Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 €

Siehe auch

Gebührenpflichtig‎

Gebührenfrei

Quellen